Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsrecht 2020
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gilt bei befristeten Arbeitsvertragen. Hier finden sich - neben den Bestimmungen zur Teilzeitarbeit - die Voraussetzungen für einen befristeten Arbeitsvertrag. Werden Arbeitsverträge für eine bestimmte Dauer abgeschlossen, so spricht man von einem befristeten Arbeitsverhältnis.
Verfolgt der Arbeitgeber mit der Befristung einen bestimmten Zweck, wie etwa die Vertretung eines Mitarbeiters während der Elternzeit, so spricht man auch von zweckbefristet.
Der befristete Arbeitsvertrag endet nach Ablauf der festgelegten Dauer (zu einem bestimmten Datum). Bei einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag endet dieser mit Erfüllung des verfolgten Zwecks (z.B. die Elternzeit endet und der vertretene Mitarbeiter kehrt zurück).
Befristung sind dabei nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Fehler bei der Befristung können dazu führen, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht (§16 Satz 1 TzBfG)
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