Der Aufhebungsvertrag enthält kein Abfindungsangebot? Es bestehen Unklarheiten über die angegebene Höhe der Abfindung?
Achtung: Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es nicht. Die Zahlung einer Abfindung und deren Höhe ist Verhandlungssache. Wir empfehlen daher die Verhandlung von einem erfahrenen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen. Ein außenstehender Rechtsanwalt kann nicht nur eine emotionsgeladene Situation abfedern, sondern darüber hinaus meist bessere Ergebnisse erzielen als der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer selbst, auch vor dem Hintergrund der konkreten Sach- und Rechtslage.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf der Arbeitgebererseite! Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstauskunft!